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   OFH, 29.10.1948 - I 1/48   

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https://dejure.org/1948,758
OFH, 29.10.1948 - I 1/48 (https://dejure.org/1948,758)
OFH, Entscheidung vom 29.10.1948 - I 1/48 (https://dejure.org/1948,758)
OFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1948 - I 1/48 (https://dejure.org/1948,758)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Oldenburg, 29.03.1949 - Ss 149/48

    Denunziation eines Zivilisten wegen Wehrkraftzersetzung, begangen durch abfällige

    a) Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs verlangt zum äusseren Tatbestand ein Angriffsverhalten des Täters, durch das im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Willkürherrschaft Menschengüter oder Menschenwerte so geschädigt werden, dass die Menschenwürde verletzt und die Menschheit als solche berührt wird (StS 1/48 - OGHSt. 1, 6; StS 3/48 - OGHSt. 1, 11; StS 34/48 - OGHSt. 1, 39).

    Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fordert für den Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit weder ein bestimmtes Motiv noch eine unmenschliche, verwerfliche oder niedrige Gesinnung (StS 1/48; 3/48; 8/48; 19/48; 27/48; 40/48; 43/48), so dass es, wenn man seine Rechtsprechung zugrunde legt, auf die entsprechenden Ausführungen des Landgerichts über die unmenschliche Gesinnung nicht ankommt.

  • BFH, 30.04.1953 - V 84/51 S

    Verbindung des Vorliegens der sachlichen Zuständigkeit und der Zulässigkeit des

    In jüngerer Zeit hat der Oberste Finanzgerichtshof in den Urteilen I 1/48 S vom 29. Oktober 1948 (Steuerrechtskartei AO § 124 Rechtsspruch 1, Amtsblatt des Finanzministeriums Württemberg-Baden 1949 S. 77, - Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen - Bay.FMBl. - 1948 S. 348) und III 39/49 S vom 19. Dezember 1949 (Steuerrechtskartei Vermögensteuerveranlagungsgesetz 1948/1949 § 17 Rechtsspruch 1 a - b, Amtsblatt des Finanzministeriums Württemberg-Baden 1950 S. 83, Bay.FMBl. 1950 S. 60) diese Frage bejaht.
  • BFH, 24.08.1956 - III 218/54 S

    Vorliegen einer Betriebsschuld bei wirtschaftlichem Zusammenhang des gewerblichen

    Art. VIII c KRG Nr. 12 ist nicht auf Sachschäden beschränkt, sondern umfaßt Schäden an Wirtschaftsgütern jeder Art, also auch an Rechten und sonstigen unkörperlichen Gütern, die durch den Krieg verursacht sind; durch den Krieg verursacht sind aber alle Schäden, die auf Maßnahmen der Kriegführenden Staaten beruhen, die der Niederringung des Gegners und der Abwehr der gegnerischen Maßnahmen unmittelbar gedient haben (Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs I 1/48 S vom 29. Oktober 1948, Steuerrechtsprechung in Karteiform (StRK) Rechtsspruch 3 zu KRG Nr. 12 Art. VIII = Steuer und Wirtschaft 1949 Nr. 1).
  • BFH, 16.11.1950 - III 117/50 S

    Persönliche Abgabepflichtigkeit nach Maßgabe des Soforthilfegesetzes -

    Der Oberste Finanzgerichtshof hat die Rückwirkung des KontrRG Nr. 12 Art. VIII auf die Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagungen 1944 bejaht (Entsch. des OFH I 1/48 vom 29. Oktober 1948, Amtsblatt des Württemberg-Badischen Finanzministeriums - WüBadFMBl. - 1949 S. 77) und auch dem Gesetz des Wirtschaftsrats über die Vermögensteuer für das 2. Kalenderhalbjahr 1948 vom 3. Juni 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt des Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes S. 83) rückwirkende Kraft zugesprochen (Urteil des OFH III 39/49 vom 19. Dezember 1949, WüBadFMBl. 1950 S. 83).
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